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Stromversorgung in Hünenberg

Das Kraftwerk Rathausen (Mettlen) besass schon im Jahre 1911 die Bewilligung, in der ganzen Gemeinde Hünenberg die Elektrizität zu verteilen. In der Langrüti war der Standort des ersten Transformators, um den Käsekeller der Firma Lustenberger mit Strom zu versorgen.

Weil die Hünenberger ihr Schicksal selber in die Hand nehmen wollten, gründeten sie 1912 eine eigene Genossenschaft, die Elektrizitätsgenossenschaft Oberhünenberg (heute: Elektro-Genossenschaft Hünenberg EGH).

Es war kein leichtes Unterfangen, damals die Bevölkerung von der Elektrizität zu überzeugen, welche die Kerzen- und Petrollampen ersetzen sollte. Aber bereits im November 1912 leuchteten in Hünenberg bei 25 Abonnenten erstmals elektrische Lichter auf. Im gleichen Jahr wurde mit dem Kraftwerk Rathausen der erste Stromliefervertrag abgeschlossen.

Zunächst war die Stromversorgung auf Oberhünenberg beschränkt. Erst 1993 konnte das Verteilnetz Unterhünenberg von den CKW Luzern erworben werden.

In Hünenberg See erfolgt die Stromversorgung durch die Wasserwerke Zug AG.

Weitere Informationen zu den beiden Stromlieferanten EGH Elektro-Genossenschaft Hünenberg und Wasserwerke Zug AG WWZ.

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Hochspannungsleitung

Die erste 150 kV Hochspannungsfreileitung über das Gebiet der Gemeinde Hünenberg führte von Benken (ZH) nach Mettlen (LU), und wurde 1930 in Betrieb genommen. . Die Hochspannungsleitung wurde 1963 auf 2×220 kV und in den früher 1990er Jahren auf 1×220 und 2×380 kV ausgebaut. Seit 1998 wird die Leitung mit 1×380 kV und 2x 220 kV betrieben.

Die heutige Hochspannungsleitung Sils-Benken-Mettlen quer durch Hünenberg gehörte bis Ende 2013 den Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) und dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) und seit 2014 der nationalen Netzgesellschaft SwissgridDie Spannung der Freileitung war zu Beginn der 1990er-Jahre gegen heftigen Widerstand der Anwohner von 220kV auf 380 kV erhöht worden.

Der Wunsch vieler Einwohnerinnen und Einwohner, die Leitung in den Boden zu verlegen, wurde an einer gemeindlichen Zukunftskonferenz im Jahr 2012 auf einer Liste mit 28 Problempunkten an fünfter Stelle eingestuft. Die Hochspannungsleitung ist Angelegenheit des Bundes. Das bedingt einen langen Atem für den Weg durch alle Instanzen. In den letzten Jahren hat der Kanton – aber auch die Gemeinde – umfangreiche Abklärungen getroffen. Die Diskussionen der Gemeinden mit dem Kanton laufen weiter. Der VFW (Verein zur Förderung der Wohnqualität entlang der Hochspannungsleitung) mit Sitz in Hünenberg setzt sich seit dem Jahr 2000 für Verbesserungen ein (www.facebook.cm/vfw2000).

Die nach den Ereignissen in Fukushima viel diskutierte Energiewende hat auch Auswirkungen auf das Übertragungsnetz. Swissgrid prognostiziert für die Schweiz bis ins Jahr 2035 einen Bedarf von gegen 1‘000 km neuer oder umgebauter Hochspannungsleitungen. Für die Hochspannungsleitung durch den Kanton Zug ist ein Ausbau der Leistungskapazität von 2x220kV / 1x380kV auf 1x220kV / 2x 380kV geplant. Das Bundesgericht hat für Neubaustrecken (die Leitung durch den Kanton Zug fällt nicht in diese Kategorie) verfügt, dass zwingend eine Variante zur Verkabelung im Boden in die Planung aufgenommen werden muss.

Da die Investitionskosten für eine Verkabelung höher sind als für Freileitungen, steht neben der technischen Machbarkeit (in Hünenberg möglich) die Kosten im Mittelpunkt der Diskussionen.

Eine Studie aus Riniken AG zeigt aber, dass bei einer Vollkostenbetrachtung, d.h. Investitions- und Betriebskosten während 40 Jahren, eine erdverlegte Kabellösung kaum schlechter abschneidet. Der Nutzen für die langfristige Raumplanung und die Belastungsreduktion für Anwohner in den betroffenen Gemeinden ist in den Berechnungen noch nicht berücksichtigt.

Swissgrid hat im Juni 2013 modellhaft eine Verlegung in den Boden dokumentiert. Diese zeigt zwei Betonblöcke ca. 2 m unter dem Boden, wofür ein Graben von ca. 5 m Breite erforderlich ist. Dieser würde nach der Verlegung wieder vollständig zugeschüttet. Für den Bau und eventuelle Reparaturarbeiten ist ein Korridor von ca. 10 m freizuhalten. Für neue Freileitungen ist vom Bund hingegen ein Freihaltekorridor von 80 bis 100 m vorgeschrieben (NISV Verordnung des Bundes für nicht-ionisierende Strahlung aus dem Jahr 2000).

Im Kantonsrat wird zur Zeit (2014) über einen Kredit für eine Machbarkeitsstudie zur Verlegung der gesamten Hochspannungsleitung durch den Kanton Zug diskutiert.

Strassenbeleuchtung

Durch den hohen Ausleuchtungsstandard des Kantons Zug, der in den 1980er-Jahren definiert und bis 2008 gestützt wurde, ist auch das Beleuchtungsniveau in der Gemeinde Hünenberg relativ hoch. Seit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie für die Strassenbeleuchtungen des Kantons Zug vom 19. Dezember 2008 wird bei neu zu erstellenden Strassenbeleuchtungen die Lichtmenge gegenüber dem früheren Massstab jedoch wesentlich reduziert.

Durch die modernen Leuchtkörper und die hoch entwickelten Leuchtmittel oder LED-Leuchten ist es im Gegensatz zu früher möglich, das Licht wesentlich gezielter einzusetzen. Stromeinsparungen gegenüber alten Techniken und Normen können dabei mehr als 30 % betragen. Zudem werden negative Nebenerscheinungen wie die Lichtverschmutzung wesentlich eingeschränkt.

Die Gemeinde Hünenberg ist in den letzten 30 Jahren sehr schnell gewachsen. In dieser Zeit wurden, wie auch heute, nur die jeweils effizientesten Leuchtmittel für die Strassenbeleuchtung verwendet.

In Hünenberg sind keine inneffizienten Leuchten mehr im Einsatz, die bis in die 1970er-Jahre üblich waren. Sämtliche für die ursprüngliche Strassenbeleuchtung typischen Quecksilberdampflampen mit offenen Blechgehäusen sind in der Gemeinde Hünenberg längst ersetzt worden.

Heute werden ausschliesslich moderne Beleuchtungskörper eingesetzt, seien dies Stromsparlampen bei weniger anspruchsvollen Ausleuchtungssituationen, moderne Natriumhochdrucklampen oder neuerdings auch LED-Lampen, die erstmals im Jahr 2011 abschnittsweise entlang der St. Wolfgangstrasse und seit 2013 entlang der Sonnhaldenstrasse installiert wurden. Die Gemeinde Hünenberg hat die Praxis, Strassenbeleuchtungen erst nach Ablauf der jeweiligen Lebensdauer zu ersetzen. Dann werden sie aber durch die modernsten Lampentypen ersetzt.

Quecksilberdampflampe­StromsparlampeLED-Lampe
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 Autoren: Patricia Diermeier Reichardt, EGH, Guido Wetli
Fotos: Thomas Müller (Panorama)